AGB Soda Club App
I. Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Gegenstand der App
(1) Der Nutzer kann mit der Soda Club App an den sozialen Netzwerken seiner Diskothek (im Folgenden Anbieter) teilnehmen, Zahlungen in der Diskothek durchführen und Gutscheine und sonstige Vorteile erhalten. (2) Der Anbieter stellt eine App zur Verfügung, in der der Nutzer die angebotenen Leistungen in Anspruch nehmen kann. Nicht in der App registrierte Nutzer haben Zugriff auf den Newsfeed, die Events, die Foto-Galerien, und eine Übersicht der angebotenen Gutscheine. Nach der Registrierung können die Nutzer ein Nutzerprofil anlegen, andere Nutzer sehen, erhalten einen erweiterten Newsfeed, können mit Fotos interagieren, erhalten Zugriff auf die angebotenen Gutscheine, ggf. Push Nachrichten und eine E-Wallet für die Durchführung von Zahlungen in der Diskothek.§ 2 Anwendungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Vertragsbestandteil. (2) Mit der Anmeldung in der App werden dem Nutzer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis gegeben und wird der Nutzer die Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestätigen. Sie gelten damit für die Nutzung der App und die Nutzung der darin angebotenen Leistungen des Anbieters umfassend.§ 3 Vertragsschluss, Vertragsdauer, Preis
(1) Der Vertrag zur Nutzung der App kommt mit Eightball Veranstaltungs GmbH, Schönhauser Allee 36, 10435 Berlin durch die Anmeldung des Nutzers durch Betätigung der „anmelden“ oder ähnlich gekennzeichneten Schaltfläche zustande. Nach Ausfüllen des entsprechenden Anmeldeformulars unter Kenntnisnahme dieser Bedingungen, der Datenschutzhinweise und der Widerrufsbelehrung kommt darüber hinaus der Vertrag für registrierte Nutzer zustande. (2) Der Nutzer kann die App bei seinem App-Anbieter (im Google Play Store oder Apple App Store) erwerben. Es gelten die von dem App-Anbieter dargestellten Bedingungen und ergänzend die nachfolgenden Bedingungen. (3) Für die Nutzung wird kein Entgelt erhoben. Für die Nutzung der Zahlungsfunktionen kann ein Entgelt bei dem externen Zahlungsvermittler anfallen. (4) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von dem Nutzer jederzeit durch Löschen seines Nutzerkontos beendet werden (bereits begründete Zahlungs- und sonstige Verpflichtungen bleiben davon aber unberührt). Der Anbieter kann die Kündigung jederzeit mit einer Frist von einer Woche erklären und den Nutzer danach sperren. (5) Die Vertragssprache ist deutsch. (6) Verträge in der App werden von dem Anbieter nicht gespeichert.§ 4 Nutzerprofile, Push-Nachrichten
(1) Der Nutzer legt bei seiner Registrierung ein Nutzerprofil an. Hier kann er Vorname, Nachname, Geschlecht, Geburtstag, PLZ & Ort, Land, E-Mail und Profilbild eingeben. (2) Der Nutzer ist verpflichtet, in seinem Profil wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen. Diese Daten werden für das Vertragsverhältnis verwendet. (3) Der Nutzer ist verpflichtet, sein Nutzerprofil auf dem neuesten und aktuellsten Stand zu halten. In dem Profil kann der Nutzer jeder Zeit neue Daten eintragen. (4) Jeder Nutzer kann nur ein Profil anlegen. Eine Nutzung für andere Nutzer ist nicht möglich. (5) Es obliegt der freien Entscheidung des Anbieters, die Anlegung eines Nutzerprofils anzunehmen oder nicht. (6) Der Nutzer ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich in Kenntnis zu setzen, wenn der Nutzer Kenntnis davon erlangt, dass Dritte Zugriff auf seine Zugangsdaten haben oder sich sonst Zugang zu seinem Nutzerprofil verschafft haben. Benachrichtigt der Nutzer den Anbieter nicht unverzüglich, ist er verpflichtet, dem Anbieter den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen. (7) Der Nutzer kann in der Einstellung der App wählen, ob er mit Push-Benachrichtigungen informiert zu werden wünscht. Wenn diese Option ausgewählt wird, kann die App dem Nutzer Push-Benachrichtigung auf Grundlage Ihrer im Nutzerprofil hinterlegten Nutzer- und Gerätedaten über Neuigkeiten informieren sowie den Nutzer über neue Inhalte der App auf dem Laufenden halten. Sofern der Nutzer dem Anbieter eine Werbeeinwilligung gegeben hat, kann der Anbieter den Nutzer darüber hinaus im Rahmen der erteilten Einwilligung über Push-Benachrichtigungen auch zum Beispiel über Angebote der Diskothek informieren.
§ 5 Zahlungsfunktion der App
(1) Der Nutzer kann die App verwenden, um in der Diskothek Zahlungen zu leisten. Er kann dazu ein E-Wallet auf der Basis eines vorher eingezahlten Guthabens verwenden. (2) Diese Leistung wird nicht von dem Anbieter erbracht. Vielmehr muss der Nutzer hier einwilligen, dass seine Daten an den Zahlungsdienstleister Mangopay LLC, 2 Avenue Amélie, L-1125 Luxembourg, https://www.mangopay.com/de/, weiter geleitet werden und muss dort ein Nutzerkonto anlegen. Nach der Anmeldung kann der Nutzer mit einem Limit von 100€ bereits Guthaben aufladen und ausgeben (EU Limit für E-Geld ohne KYC). Um sein Limit aufzuheben, kann der Nutzer sich mit Vorname, Nachname, Geburtstag, Staatsbürgerschaft, Adresse, Ausweis vorn/hinten entsprechend der gesetzlichen Regeln bei Mangopay identifizieren. Für die Zahlungsfunktion gelten in erster Linie die AGB des Zahlungsdienstleisters Mangopay (https://www.mangopay.com/terms/MANGOPAY_Terms-DE.pdf) und insoweit diese Bedingungen nur ergänzend. (3) Der Nutzer kann immer sein aktuelles Guthaben sowie den Verlauf seiner Transaktionen mit Aufladungen, Bezahlungen und Auszahlungen in der App einsehen. (4) Zahlt der Nutzer mit seiner E-Wallet Leistungen der Diskothek, wird der entsprechende Zahlbetrag von seinem bei dem Zahlungsdienstleister geführten Guthaben sofort abgebucht. (5) Der Nutzer muss sich vor dem Löschen seines Accounts ein verbleibendes Guthaben auszahlen lassen, da das Guthaben ansonsten erlischt. Hierzu wird vor dem Löschen auch eine Warnung angezeigt. (5) Dem Nutzer stehen folgende Zahlungsmethoden für die Aufladung zur Verfügung: - Paypal, hier erfolgt die Zahlung über den Weg, den der Nutzer mit PayPal vereinbart hat, näheres kann den Bedingungen von Paypal entnommen werden - Sofort-Überweisung oder Giro-Pay, hier erfolgt die Belastung des Kontos des Nutzers mit dem Absenden der Überweisung - Kreditkarte, hier wird das Kreditkartenkonto des Nutzers für die jeweils vereinbarte Zahlungsperiode im Voraus belastet. Das Nähere regeln die AGB des Zahlungsdienstleisters.
§ 6 Widerrufsrecht
(1) Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB steht ein Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. (2) Der Nutzer hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Nutzer den Anbieter an die im Impressum angegebene Adresse mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Nutzer kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Nutzer die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
Folgen des Widerrufs
Wenn der Nutzer diesen Vertrag widerruft, hat der Anbieter ihm alle Zahlungen, die der Anbieter von dem Nutzer erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei dem Anbieter eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet der Anbieter dasselbe Zahlungsmittel, das der Nutzer bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Nutzer wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall wird der Anbieter dem Nutzer wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Hat der Nutzer verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat dieser dem Anbieter einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Nutzer den Anbieter von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
Wenn der Nutzer den Vertrag widerrufen möchte, kann er dieses Formular ausfüllen und zurücksenden.
-
An
....................................................................
....................................................................
....................................................................
[hier
ist der Name, die Anschrift und gegebenenfalls die Telefaxnummer und
E-Mail-Adresse des Unternehmers durch den Unternehmer einzufügen]:
-
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen
Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der
folgenden Dienstleistung (*)
....................................................................
..............................................................................
- Bestellt am ............................ (*)/erhalten am ............................ (*)
- ...........................................
....................................................
Name des/der Verbraucher(s)
- ................................................
...............................................
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Ort, Datum ...........................................
.....................................................
(3)
Kein Widerrufs- oder Rücknahmerecht: Auch wenn der Anbieter
Fernkommunikationsmittel für den Verkauf von Tickets oder Reservierungen
der Lounges nutzt und somit ein Fernabsatzvertrag gemäß § 312c Abs. 1
BGB zustande kommen kann, besteht kein Widerrufsrecht des Kunden gemäß §
312g Abs. 2 Nr. 9 BGB beim Kauf eines Tickets oder einer
Loungereservierung. Das bedeutet, dass kein zweiwöchiges Widerrufs- oder
Rückgaberecht existiert. Jede Angebotsabgabe oder Bestellung von
Tickets oder Reservierungen ist nach Bestätigung durch den Anbieter
bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten
Tickets oder Loungereservierungen.
§ 7 Verfügbarkeit der App, Updates, Höhere Gewalt
(1) Der Anbieter ist nicht verpflichtet, dem Nutzer die App dauerhaft zur Verfügung zu stellen. Der Anbieter wird dennoch versuchen, eine gute Verfügbarkeit zu erreichen, behält sich jedoch vor, die Nutzung der App insbesondere für Wartung, Pflege und Verbesserung sowie aus sonstigen für den Betriebsablauf des Anbieters oder der App erforderlichen Gründen vorübergehend einzuschränken oder ganz zu sperren. (2) Die ordnungsgemäße Funktion der App kann von der Installation eines Updates abhängen. Der Nutzer ist verpflichtet, die App jeweils in der neuesten Version zu nutzen und jeweils die erforderlichen Updates zu installieren. Während der Durchführung des Updates kommt es zu Einschränkungen der Nutzbarkeit. (3) Ist der Anbieter zur Leistungserbringung aufgrund höherer Gewalt nicht imstande, so ruht die Verpflichtung des Anbieters zur Leistungserbringung, solange das Leistungshindernis andauert. (4) Der Anbieter ist weder für fremde Mobilfunknetze oder sonstige Netzanbieter oder die Plattform des Mobiltelefons verantwortlich. (5) Dauert das Leistungshindernis mehr als zwei Wochen, hat der Nutzer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Vertragserfüllung infolge des Hindernisses für ihn kein Interesse mehr hat.
§ 8 Pflichten der Nutzer
(1)
Der Nutzer ist verpflichtet, alle Nutzungen der App zu unterlassen, die
andere Nutzer oder den Betrieb der App ungebührlich stören können.
Insbesondere ist es untersagt, sie in spammender Weise massenhaft zu
nutzen. (2) Dem Nutzer ist weiter insbesondere untersagt, Inhalte in der
App hochzuladen oder zu verwenden, die- gegen geltende Gesetze und Rechtsvorschriften,
- die guten Sitten und
- gegen
die Rechte Dritter verstoßen (insbesondere sind Namens-,
Persönlichkeits-, Urheber-, Marken- und Datenschutzrechte zu beachten)
- pornografischer, gewaltverherrlichender oder volksverhetzender Natur sind,
- rufschädigend, unwahr, irreführend oder betrügerisch sind
- die Hard- und Software des Anbieters oder Dritter beschädigen, verfremden oder mißbrauchen (Viren, Trojaner etc.).
(3) Dem Nutzer ist ebenfalls insbesondere untersagt, die App- für betrügerische oder sonst illegale Zwecke zu verwenden,
- zu versuchen, zu dekompilieren, kontrollieren, auszuspähen, zu schädigen oder sonst zu verändern,
- für die Generierung von traffic für fremde Websites oder Dienste zu missbrauchen.
(4)
Der Nutzer ist verpflichtet, angemessen, höflich und wertschätzend zu
kommunizieren. (5) Bei einem Verstoß gegen diese Pflichten ist der
Anbieter berechtigt, den Nutzer unverzüglich zu löschen. Der Anbieter
kann auch mildere Maßnahmen ergreifen wie z. B. einzelne Inhalte des
Nutzers löschen oder sperren, den Nutzer von bestimmten Nutzungen der
App ausschließen oder nur verwarnen. (6) Der Nutzer hat selbstständig
sicherzustellen, dass er rechtzeitig zum Veranstaltungszeitpunkt am
Veranstaltungsort eintrifft. Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen,
genügend Zeit für eventuelle Einlass- und Sicherheitskontrollen
einzuplanen. Der Anbieter und der Veranstalter haften nicht für eine zu
spätes Eintreffen des Nutzers am Veranstaltungsort. (7) Dem Nutzer ist
die Verwendung der Tickets für gewerbliche Zwecke ohne vorherige
schriftliche Zustimmung des jeweiligen Veranstalters untersagt. Zu den
gewerblichen Zwecken gehören insbesondere die Verwendung von Tickets für
Werbe- oder Marketingzwecke und der Ticketweiterverkauf in dem vom
Hausrecht des Veranstalters erfassten Bereich des
Veranstaltungsgeländes.
§ 9 Inhalte, Vorgaben, Rechte und Ansprüche
(1) Der Anbieter speichert für den Nutzer die von dem Nutzer hochgeladenen multimedialen Inhalte bzw. vermittelt den erforderlichen Speicherplatz und Zugang hierzu. Der Nutzer ist selbst für die von ihm auf der Seite des Anbieters eingestellten bzw. hochgeladenen multimedialen Inhalte verantwortlich. Soweit der Nutzer rechtswidrige Inhalte verwendet und der Anbieter deswegen von Dritten in Anspruch genommen wird, ist der Nutzer verpflichtet, den Anbieter auf erstes Anfordern von jeglicher Inanspruchnahme einschließlich Schadensersatz- und Kostenerstattungsansprüchen freizuhalten. (2) Mit dem Einstellen eines multimedialen Inhaltes (Text, Bild, Zeichnung oder Tonfolge) überträgt der Nutzer dem Anbieter ein unentgeltliches, unwiderrufliches, unbeschränktes, unterlizenzierbares und örtlich unbegrenztes Nutzungsrecht an den von dem Nutzer auf der Seite des Anbieters eingestellten multimedialen Inhalten. Das Nutzungsrecht umfasst dabei insbesondere das Recht, die multimedialen Inhalte für die Zwecke des Anbieters zu bearbeiten und online wie offline, gedruckt oder elektronisch, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dies umfasst die Wiedergabe auf beliebigen Empfangsgeräten mit Online-Zugang, auf denen die Darstellung, der Abruf und die Wiedergabe von den Inhalten des Anbieters möglich ist. (3) Die auf der Seite oder in der App des Anbieters angebotenen und dargestellten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.
§ 10 Haftung
(1) Der Anbieter haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder bei einem Verstoß gegen das Produkthaftungsgesetz oder bei einer zugesicherten Eigenschaft der Höhe nach unbeschränkt. (2) Bei einer leicht fahrlässigen Vertragsverletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nicht. Bei der Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Anbieters auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischen Schadens beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Nutzers schützen, die dem Nutzer also der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat sowie Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. (3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zu Gunsten der Angestellten und Mitarbeiter des Anbieters sowie dessen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen und Subunternehmer. Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 11 Datenschutz
(1) Für den Vertrag werden gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO Vertragsdaten erhoben (zB Name, Anschrift und Mail-Adresse, ggf. in Anspruch genommene Leistungen und alle anderen elektronisch oder zur Speicherung übermittelten Daten, die für die Durchführung des Vertrages erforderlich sind), soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung eines Vertrages erforderlich sind. (2) Die Vertragsdaten werden an Dritte nur weiter gegeben, soweit es (nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) für die Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, dies dem überwiegenden Interesse an einer effektiven Leistung (gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) entspricht oder eine Einwilligung (nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) oder sonstige gesetzliche Erlaubnis vorliegt. Die Daten werden nicht in ein Land außerhalb der EU weiter gegeben, soweit dafür nicht von der EU-Kommission ein vergleichbarer Datenschutz wie in der EU festgestellt ist, eine Einwilligung hierzu vorliegt oder mit dem dritten Anbieter die Standardvertragsklauseln vereinbart wurden. (3) Betroffene können jederzeit kostenfrei Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen. Sie können jederzeit Berichtigung unrichtiger Daten verlangen (auch durch Ergänzung) sowie eine Einschränkung ihrer Verarbeitung oder auch die Löschung Ihrer Daten. Dies gilt insbesondere, wenn der Verarbeitungszweck erloschen ist, eine erforderliche Einwilligung widerrufen wurde und keine andere Rechtsgrundlage vorliegt oder die Datenverarbeitung unrechtmäßig ist. Die personenbezogenen Daten werden dann im gesetzlichen Rahmen unverzüglich berichtigt, gesperrt oder gelöscht. Es besteht jederzeit das Recht, eine erteilte Einwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu widerrufen. Dies kann durch eine formlose Mitteilung erfolgen, z.B. per Mail. Der Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der bis dahin vorgenommenen Datenverarbeitung nicht. Es kann Übertragung der Vertragsdaten in maschinenlesbarer Form verlangt werden. Soweit durch die Datenverarbeitung eine Rechtverletzung befürchtet wird, kann bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eine Beschwerde eingereicht werden. (4) Die Daten bleiben grundsätzlich nur so lange gespeichert, wie es der Zweck der jeweiligen Datenverarbeitung erfordert. Eine weitergehende Speicherung kommt vor allem in Betracht, wenn dies zur Rechtsverfolgung oder aus berechtigten Interessen noch erforderlich ist oder eine gesetzliche Pflicht besteht, die Daten noch aufzubewahren (z.B. steuerliche Aufbewahrungsfristen, Verjährungsfrist).
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu finden ist. Hier kann man in die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten aus Online-Verträgen eintreten. Wir sind zu einer Teilnahme an einem Verfahren zur Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht bereit oder verpflichtet. (2) Vor einem Gerichtsverfahren sind die Parteien verpflichtet, eine gütliche Einigung zu versuchen.
§ 13 Hausrecht
PräambelDiese Hausordnung ist materiell eine Benutzungsordnung. Sie gilt für das gesamte Gelände der Kulturbrauerei. Mit dem Erwerb der Eintrittskarte unterwirft sich der Erwerber und Karteninhaber den nachfolgenden Vertragsbedingungen des Veranstalters.
§ 1 Geltungsbereich
Für den gesamten Zeitraum vor, während und nach der Veranstaltung in der Kulturbrauerei gilt die Hausordnung im eingefriedeten Gelände der Kulturbrauerei mit allen Anlagen und Einrichtungen des Geländes, einschließlich sämtlicher Zu- und Abgänge (im Folgenden „das Gelände“).
§ 2 Widmung
(1) Das Gelände dient vornehmlich der Durchführung von Konzerten, Events, Sportveranstaltungen und Club-Veranstaltungen.
(2) Ein Anspruch der Allgemeinheit auf Benutzung des Geländes besteht nicht.
(3) Die im Einzelfall abzuschließenden Verträge über die Benutzung des Geländes richten sich nach bürgerlichem Recht.
§ 3 Aufenthalt
(1) Allgemein
a) Kein Zutritt für Jugendliche unter 18 Jahren.
b) Bitte denkt an einen gültigen Personalausweis, Reisepass oder Führerschein.
c) Bei Verlassen des Veranstaltungsgeländes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.
d) Der Veranstalter hat keinen Einfluss auf Wetterbedingungen, Gestaltung, Länge, Inhalt und Lautstärke der Veranstaltung. Kurzfristige Änderungen vorbehalten.
e) Bei Konzerten kann auf Grund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen.
f) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung terminlich zu verlegen, Rückerstattungsanspruch aus oben benanntem Grund auf den Nennwert besteht nur bis zum Veranstaltungstermin.
g) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern.
h) Der Veranstalter ist nicht für verloren gegangene oder gestohlene Sachen verantwortlich.
(2) Im Gelände dürfen sich nur Personen aufhalten, die eine gültige Eintrittskarte oder eine sonstige Einlassberechtigung (z.B. eine Akkreditierung) mit sich führen oder die ihre Aufenthaltsberechtigung für die Veranstaltung auf eine andere Art nachweisen können.
Einlassberechtigungen sind beim Betreten und innerhalb des Geländes auf Verlangen der Polizei oder des Sicherheits- und Ordnungsdienstes vorzuweisen. Auf Verlangen ist in geeigneter Art- und Weise ein Identitätsnachweis zu erbringen.
(3) Das Fahren und Parken innerhalb des Geländes ist nur mit besonderem Berechtigungsausweis gestattet. Die jeweiligen Einschränkungen sind zu beachten. Im Übrigen gelten auf dem gesamten Gelände die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO).
(4) Besucher haben innerhalb des Geländes und dessen Anlagen die vorgesehenen Wege zu nutzen.
(5) Für den Aufenthalt im Gelände gelten im Übrigen die von dem Veranstalter/Sicherheitspersonal/Polizei und Rettungskräften getroffenen Anordnungen.
(6) Laut Informationspflicht nach Art. 14 DSGVO weisen wir darauf hin, dass während dieser Veranstaltung Foto- und Videoaufnahmen angefertigt werden.
Diese verwerten wir für Zwecke der Berichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit.
§ 4 Ticketing & Lounge Reservierung
(1) Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb und Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande.
(2) Das Ticket ist nicht übertragbar.
(3) Zurücknahme der Eintrittskarte nur bei Absage der Veranstaltung, es wird der Nennwert der Eintrittskarte erstattet.
(4) Kaufen Sie Ihre Eintrittskarte nur an den bekannten Vorverkaufsstellen oder an der Abendkasse.
(5) Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Tickets. In jedem Fall auch nicht für Ticket-Inhaber, die nicht vor Ort erscheinen und deren Tickets nicht eingelöst werden.
(6) Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt vorbehalten.
(7) Die Reservierung der Lounges beinhaltet das gewählte Getränkepaket und den Einlass über den VIP Eingang.
Lediglich der Eintritt pro Person ist exklusive der Buchung.
(8) Für Lounge-Reservierungen, die nicht oder zu spät angetreten werden, entfällt der Anspruch auf eine Rückerstattung.
(9) Die Reservierungen sind gemeinschaftlich wahrzunehmen. Bei verspätetem Eintreffen einzelner Personen entfällt
der Anspruch auf den VIP-Eintrittsvorteil.
§ 5 Eingangskontrollen
(1) Jeder Besucher ist beim Betreten des Geländes verpflichtet, dem Sicherheits- und Ordnungsdienst, und auf Verlangen auch der Polizei, seine Einlassberechtigung unaufgefordert vorzuzeigen und auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen, oder seine sonstige Berechtigung nachzuweisen. Im Falle der Weigerung wird der Zutritt verwehrt.
(2) Der durch den Veranstalter eingesetzte Sicherheits- und Ordnungsdienst ist berechtigt, Personen - auch durch den Einsatz technischer
Hilfsmittel - darauf hin zu untersuchen, ob sie aufgrund Alkohol- oder Drogenkonsums oder wegen Mitführung von Waffen oder von
gefährlichen oder feuergefährlichen Sachen ein Sicherheitsrisiko darstellen.
Der Sicherheits- und Ordnungsdienst ist mit Zustimmung der Personen berechtigt, Bekleidungsstücke und mitgeführte Behältnisse zu
durchsuchen.
Hierzu können auch technische Hilfsmittel und Geräte eingesetzt und verwendet werden.
(3) Personen, die ihre Aufenthaltsberechtigung nicht nachweisen können, und Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen oder ihre
Zustimmung zur Durchsuchung verweigern, sind zurückzuweisen und am Betreten des Geländes zu hindern.
Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht.
§ 6 Verhalten auf dem Gelände
(1) Alle Personen, die das Gelände betreten, haben sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach
den Umständen unvermeidbar – behindert oder belästigt wird.
(2) Alle Personen, die das Gelände betreten, haben den Anordnungen der Polizei, der Feuerwehr, des Sicherheits- sowie des Ordnungsund
Rettungsdienstes Folge zu leisten.
Wer vorsätzlich oder fahrlässig diese Anordnungen nicht befolgt, kann vom Sicherheits- und Ordnungsdienst oder der Polizei aus dem
Gelände verwiesen werden.
(3) Alle Besucher, die das Gelände betreten, müssen den für Besucher ausgewiesenen Platz einnehmen und auf dem Weg dorthin
ausschließlich die dafür vorgesehenen Zugänge benutzen. Aus Sicherheitsgründen und zur Abwehr von Gefahren sind die Besucher
verpflichtet, auf Anweisung der Polizei oder des Sicherheits- und Ordnungsdienstes andere Plätze einzunehmen.
(4) Alle Auf- und Abgänge sowie die Not-, Flucht- und Rettungswege sind freizuhalten. Unbeschadet dieser Hausordnung können
erforderliche weitere Anforderungen für den Einzelfall zur Verhütung oder Beseitigung von Gefahr für Leben, Gesundheit oder Eigentum
erlassen werden. Den sich zu diesem Zweck ergehenden Weisungen der Polizei oder des Sicherheits- & Ordnungsdienstes ist Folge zu
leisten.
(5) Alle Personen, die das Gelände betreten sind aufgefordert, Abfälle, Verpackungsmaterialien und leere Behältnisse nicht achtlos
wegzuwerfen, sondern in den auf dem Gelände stehenden Abfallbehältern zu entsorgen.
(6) Alle Personen, die das Gelände betreten willigen unwiderruflich und für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien ein in die
unentgeltliche Verwendung ihres Bildes und ihrer Stimme für Fotografien, Live- Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen
von Bild und/oder Ton, die in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden ein. § 23 Abs. 2 Kunsturhebergesetz bleibt
unberührt.
§ 7 Verbote
(1) Es wird allen Personen, die das Gelände betreten untersagt, folgende Gegenstände auf das Gelände zu bringen oder einen der
folgenden Gegenstände mitzuführen:
a) rassistisches, fremdenfeindliches, rechtsradikales, nationalsozialistisches oder politisches Propagandamaterial;
b) Waffen jeder Art;
c) Sachen und Gegenstände die als Waffen, Hieb-, Stoß-, Stichwaffen oder als Wurfgeschosse Verwendung finden können;
d) Gassprühdosen, ätzende, brennbare, färbende Substanzen, Kanister oder Gefäße mit Substanzen, die Gesundheit beeinträchtigen
oder leicht entzündbar sind - Ausnahme, handelsübliche Taschenfeuerzeuge -;
e) Flaschen, Becher, Krüge, Dosen oder sonstige Gegenstände, die aus Glas oder einem anderen zerbrechlichen, splitternden oder
besonders harten Material hergestellt sind;
f) Sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, (Klapp-) Stühle, Kisten, große Taschen, Rucksäcke, Reisekoffer;
g) Feuerwerkskörper, Fackeln, Leuchtkugeln, Rauchpulver, Rauchbomben oder andere pyrotechnische Gegenstände;
h) Fahnen- oder Transparentstangen (Mitgebrachte bzw. zugelassene Fahnen und Transparente müssen von ihrem Material unter den
Begriff „schwer entflammbar“ fallen);
i) Größere Mengen von Papier oder Papierrollen;
j) Mechanisch betriebene Lärminstrumente wie z.B. Megaphone, Gasdruckfanfaren, sowie jegliche andere Art von Lärminstrumenten, wie
Pfeifen etc.;
k) Speisen und Getränke aller Art;
l) Tiere;
m) Laser-Pointer;
n) Fotokameras (außer für private Zwecke), Videokameras oder sonstige Ton- oder Bildaufnahmegeräte; Presseakkreditierung unter
info@soda-berlin.de.
o) Jegliche werbende, kommerzielle, politische oder religiöse Gegenstände, einschließlich Banner, Schilder, Symbole und Flugblätter.
Bei Nichtbeachtung erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsgelände. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes besteht in dem Fall
nicht.
(2) Es wird allen Personen, die das Gelände betreten untersagt:
a) die nicht für die Öffentlichkeit vorgesehenen Bereiche zu betreten;
b) politische Propaganda und Handlungen, rassistische, fremdenfeindliche, rechtsradikale oder Parolen und Embleme zu äußern oder zu
verbreiten;
c) nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbesondere die Leinwandpodeste, Bühnen, Fassaden,
Zäune, Mauern, Umfriedungen, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, Kamerapodeste, Bäume, Masten aller Art und Dächer zu
besteigen oder zu übersteigen;
d) Bereiche (z.B. Funktionsräume, VIP- und Medienbereiche usw.), die nicht für die Allgemeinheit zugelassen sind, bzw. deren
Zutrittsberechtigung nicht für diese Bereiche gilt, zu betreten;
e) mit Gegenständen aller Art zu werfen, oder Flüssigkeit aller Art zu verschütten;
f) Feuer zu machen, Feuerwerkskörper, Leuchtkörper, Rauchpulver, Rauchbomben oder andere pyrotechnische Gegenstände
abzubrennen oder abzuschießen;
g) Waren und Eintrittskarten zu verkaufen, Drucksachen zu verteilen, Sammlungen durchzuführen und/oder künstlerische / musikalische
Darbietungen zu durchzuführen, welche vom Veranstalter nicht autorisiert wurden;
h) Bauliche Anlagen, Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben;
i) Außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Gelände durch das Wegwerfen von Gegenständen - Abfällen,
Verpackungen, leeren Behältnissen usw.- zu verunreinigen;
j) Verkehrsflächen, Geh- und Fahrwege, Zu- und Abgänge zu den Besucherplätzen und Rettungswege einzuengen oder zu
beeinträchtigen;
k) Auf den Sitzen, Tischen und Bänken in den Zuschauerbereichen zu stehen;
l) Sound, Bilder oder Beschreibungen im ganzen oder Einzelnen (außer für private Zwecke) aufzunehmen, zu übermitteln oder in anderer
Weise über das Internet oder andere Medien zu verbreiten oder andere Personen dabei zu unterstützen;
m) Fotografien oder Bilder die auf dem Gelände gemacht werden gewerblich zu verbreiten.
Bei Nichtbeachtung erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsgelände. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes besteht in dem Fall
nicht.
(3) Jedes unbefugte Betreten von nicht für die Öffentlichkeit vorgesehenen Bereichen wird wie folgt geahndet:
a) Es liegt im Ermessen des Veranstalters Strafantrag wegen Hausfriedensbruch gemäß § 123 Strafgesetzbuch zu stellen.
b) Der Besucher wird von der laufenden Veranstaltung ausgeschlossen und des Geländes verwiesen.
c) Der des Geländes verwiesene Besucher erhält Hausverbot für den gesamten Zeitraum der Veranstaltung.
Dieses Hausverbot gilt nach Ablauf der Veranstaltung in den ständigen Mietflächen des Veranstalters.
Bereits erworbene Tickets für weitere Veranstaltungstage der Veranstaltung verlieren ihre Gültigkeit.
Der Veranstalter entscheidet anlässlich der Erteilung des Hausverbotes eigenverantwortlich, ob, wann, und in welchem Umfang dieses
wieder erlischt.
d) Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
§ 8 Haftung
Der Aufenthalt im Gelände erfolgt auf eigene Gefahr. Für die vom Veranstalter, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen
schuldhaft verursachten Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit haftet das der Veranstalter nach den gesetzlichen Vorschriften.
Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der
Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter sowie seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren,
vertragstypischen Schadens beschränkt. Unfälle oder Schäden sind unverzüglich vor Ort anzuzeigen.
§ 9 Zuwiderhandlungen
(1) Die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten richtet sich nach den Polizeiverordnungen des Landes Berlin.
(2) Die Rechte des Inhabers des Hausrechts bleiben unberührt.
(3) Unbeschadet der Regelung des § 6 Absatz 3 kann gegen Personen, die dieser Hausordnung zuwiderhandeln oder durch ihr Verhalten
die Sicherheit und Ordnung der Veranstaltung beeinträchtigen oder gefährden, ein Hausverbot für alle weiteren Veranstaltungen des
Veranstalters verhängt werden.
§ 10 Ausnahmen
Sollten in Räumlichkeiten, welche nicht zur Mietfläche des Veranstalters gehören andere Vorschriften / Hausordnungen herrschen, bleiben
diese in Kraft. Bei widersprüchlichen Aussagen zweier Verordnungen gilt die des Veranstalters.
§ 11 Inkrafttreten
Die Hausordnung tritt mit dem Tag des Beginns der Veranstaltung in Kraft.
Weitere Informationen unter: www.soda-berlin.de